Kreuzberger Chronik
Juli 2021 - Ausgabe 231

Kanzlei Hilfreich

Hilfreich tut auf doof


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von Kajo Frings

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Frau Borsig, eine resolute Mittfünfzigerin, erschien empört bei Rechtsanwalt Hilfreich: »Ich will meine Haushälfte zurück, können Sie das für mich machen?« - »Wie kam Sie Ihnen denn abhanden? Ein Bagger?« - »Nein, ein Grundbucheintrag« - »Und Ihnen gehörte die Haushälfte vorher?« - »Nein, mir gehörte das ganze Haus und ich stand allein im Grundbuch. Das hatte ich vor Jahren von meinen Eltern geerbt. Und dann hab ich die Hälfte meinem Mann geschenkt. Der hatte nix.« - »Und warum haben Sie das gemacht?« - »Er hat mich drum gebeten« - »Gebeten, nicht erpresst, bedroht, geschlagen?« - »Nein, es ist so, wir haben eine gemeinsame Tochter und er ist - oder war - todkrank. Und es war ihm so peinlich, dass er seiner Tochter nichts vererben konnte. Und außerdem wegen der Erbschaftssteuer. Unser Steuerberater war auch dafür. Und dann hab ich das gemacht.« - »Moment mal, ist er jetzt nicht mehr todkrank?« - »Jedenfalls nicht kränker als ich. War nur Prostata. Mit wat die Männer alles son Gewese machen.«

»Und wo liegt jetzt das Problem?«

Sie schaute ein ganz klein wenig schuldbewusst: »Es war Frühjahr und wat will man zu Coronazeiten machen. Ich hab endlich mal die Wohnung aufgeräumt und zwar gründlich. Und da finde ich ein Testament von ihm, Abschrift vom Notar, Original liegt bei Gericht, sonst hätt ich’s ja zerrissen. Und was steht da drin: ,Erbinnen sind meine Töchter Renate Borsig und Helena Grade’«.

Jens Hilfreich tat auf doof. »Und wer ist Helena Grade?«- »Die Tochter der Frau, die er meinetwegen verlassen hat, ohne zu wissen, dat die schwanger war. Von ihm. Der hat er sogar heimlich Unterhalt gezahlt und zu Auswärtsspielen von Hertha ist er auch nie hingereist, wie er behauptet hat, sondern war bei denen.«

»Und nun soll ich auf Besuchsunterlassung klagen?« - »Machen Sie ne Klage, dass der Kaufvertrag angefochten wird. Ich will meine Haushälfte zurück. Anfechtung wegen Irrtum, oder arglistiger Täuschung, ich hab mich belesen Paragrafen 119, 123 und sowas BGB.«

Jens Hilfreich erläuterte die Risiken: »Außer beim Erbvertrag berechtigt ein Motivirrtum grundsätzlich nicht zur Anfechtung und Ihr Ehemann hat Ihnen ja nicht ausdrücklich gesagt, dass nur die gemeinsame Tochter Erbin werden sollte. Eine Klage ist nicht aussichtslos, aber Garantie geb ich keine. Jens Hilfreich verlangte ausnahmsweise mal eine Honorarvereinbarung und einen Vorschuss. Er erhob Klage.

Aber kurze Zeit später verstarb Frau Borsig aus Gram - das war nicht ihr Geburtsort, sondern die Todesursache. Ehemann und Tochter nahmen die Klage zurück. Die Töchter von Herrn Borsig, die sich zum ersten Mal bei der Beerdigung seiner Ehefrau trafen, sind mittlerweile gut befreundet. •


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