Kreuzberger Chronik
Mai 2020 - Ausgabe 219

Kanzlei Hilfreich

Hilfreich und die goldenen Achtziger


linie

von Kajo Frings

1pixgif
Herr Strack arbeitete nicht nur als eine Art Lieferando für gewerbliche Hausbesucherinnen, sondern beherbergte sie auch bei sich zu Hause. Er hatte eine schöne Wohnung am Südstern, Altbau, Hochparterre, Wohnzimmer, Küche, Bad, ein Schlafzimmer für sich und seine Frau; eines für die 5 Kinder und eines für die Thai-Mädchen, die etwa alle drei Monate wechselten. Herr Strack war kein Zuhälter, er war Vermieter. Seine Frau bediente das Service-Telefon und Akima hatte die Personalleitung unter sich. Akima war eine Thailänderin Mitte 40, die den weiblichen Mitgliedern ihrer weitläufigen Verwandtschaft gelegentlich ein dreimonatiges Touristenvisum organisierte, wo sie denselben Job, den sie sonst im warmen Pattaya machten, im kalten Berlin ausübten.

Trotz der Lockerungen im Strafgesetzbuch waren die Förderung der Prostitution, der Menschenhandel und die Zuhälterei auch 1973 weiterhin verboten. Doch Berlin war liberal. Als ein übereifriger Staatsanwalt die einschlägigen Anzeigen in der BZ als Förderung der Prostitution wertete, einigte sich der Verlag sehr schnell mit den Justizbehörden, dass das Anbieten von Haus- und Hotelbesuchen in der Rubrik »Modelle« keineswegs die Prostitution fördere.

Aber das Modell von Akima war der Staatsanwaltschaft ein Dorn im Auge, es kam zur Anklage gegen Akima und Frau Strack. Strack bat Hilfreich, die Verurteilung seiner Frau zu einer Gefängnisstrafe zu verhindern. Akima dagegen wurde von gleich zwei Verteidigern vertreten: der eine bekannt als grobschlächtiger Zuhälteranwalt, der andere ein altlinker Spezialist für Strafprozessrecht. Es war ein kurzer Prozess: Schon am zweiten Sitzungstag teilten sie Hilfreich den Handel mit, den sie mit Gericht und Staatsanwalt abgeschlossen hatten: Ein Jahr auf Bewährung für Jens´ Mandantin, zwei für Akima - und vorläufige Entlassung aus der Untersuchungshaft gegen Sicherheitsleistung von 80.000 DM, ein Betrag, der der Einkommenssteuer entsprach, die Akima hätte zahlen müssen, wäre ihr Gewerbe legal gewesen.

Jens nickte. Das Urteil und der Haftaussetzungsbeschluss wurden offiziell verkündet, Akima wurde abgeführt. Verteidiger Eins öffnete einen Koffer und ließ den Staatsanwalt die 80 Tausender abzählen. Verteidiger Zwei stand am Fenster und schaute in den Innenhof, in dem mittlerweile Akima stand. Der Richter erhielt den Koffer mit dem Geld, der Staatsanwalt winkte hinunter in den Hof und die Außentüre Alt-Moabit 20a wurde geöffnet. Akima stieg in ein Auto, dessen Chauffeur der Herr Strack war, der bekanntermaßen eine Taxilizenz für Ostberlin hatte.

Um 16 Uhr stieg Akima auf dem Flughafen in Schönefeld in eine Tupolew Richtung Moskau. Um 17 Uhr gingen bei Gericht die Schriftsätze der Verteidiger ein, in dem sie auf Rechtsmittel verzichteten. •

zurück zum Inhalt
© Außenseiter-Verlag 2024, Berlin-Kreuzberg