März 2020 - Ausgabe 217
Kanzlei Hilfreich
Jens Hilfreich ist hilflos von Kajo Frings |
Manchmal vertrat Hilfreich einen befreundeten Notar. Das war mitunter anstrengend. So auch an einem Freitag vor vier Jahren. von Kajo Frings Das fing schon wieder gut an: Zwei Frauen, Mutter und Tochter, beide Dr. med. Und beide wollten sich eine Vorsorgevollmacht erteilen und gingen das Muster, das Jens Hilfreich vorlegte, mit erstaunlicher Akribie durch. Besonders diese Formulierung hatte es ihnen angetan: »Eine Unterbringung, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder gesundheitlichen Schaden zufügt« - »Was bedeutet das eigentlich?« Hilfreich versuchte zu erklären: »Das bedeutet, dass eine Unterbringung, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, nicht zulässig ist, wenn keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung dafür ursächlich ist, dass sich jemand töten oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügen will. Wer also aus religiösen Gründen eine Bluttransfusion ablehnt, darf nicht gegen seinen Willen untergebracht werden.«- »Aber woran erkenne ich denn, ob jemand psychisch krank ist oder an einer geistigen oder seelischen Behinderung leidet oder nicht?«, fragten die Frauen. Hilfreich antwortete: »Da fragen Sie den Falschen. Ich bin Jurist. Sie sind die Mediziner!« Wenig später kam eine Frau, die eine Patientenverfügung verfassen wollte. »Ich bin Radfahrerin und lese jede Woche von Rechtsabbieger-Unfällen. Also, ich möchte festhalten: Wenn ich von einem Lkw überfahren werden sollte, möchte ich, dass der nochmal zurücksetzt, damit ich auch sicher tot bin. Ich will nicht im Krankenhaus sterben.« - »Mal abgesehen davon, dass die meisten Lkw-Fahrer, wenn sie nicht aufgrund eines Schocks handlungsunfähig sind, Erste-Hilfe leisten und nicht nach einer Patientenverfügung suchen: Was ist Ihnen denn so Schlimmes geschehen, dass Sie solche Angst vor dem Krankenhaus haben?« - »Ich bin Oberschwester in der Notaufnahme!« Und dann kam dieser Vater mit seinen drei Söhnen und beantragte einen Erbschein. Jens Hilfreich fragte nach der Sterbeurkunde. Ach ja, die gebe es noch nicht. Die Ehefrau, bzw. die Mutter, hinge noch am Beatmungsgerät. Seit 8 Monaten, eine Heilung sei nicht abzusehen. Am nächsten Samstag sei geplant, das Beatmungsgerät abzuschalten und dann gebe es die Totenfeier. Jens Hilfreich erklärte: Ohne Sterbeurkunde kein Erbschein. Vier Jahre später, abermals ein Freitag, saßen sie wieder da und überreichten die Sterbeurkunde. Ja, schon... - die Lungenmaschine sei damals auch abgestellt worden. Aber die Frau hatte aus eigener Kraft wieder zu atmen begonnen. Nun aber sei sie tatsächlich verstorben. Hilfreich nickte: »Sehen Sie! Jetzt wissen Sie auch, warum eine Sterburkunde erst ausgestellt wird, wenn jemand gestorben ist!« • |