Juli 2017 - Ausgabe 191
Kanzlei Hilfreich
Der Watzke und der Oberreit von Kajo Frings |
Die Versicherung glaubte, besonders schlau gewesen zu sein. Doch Jens Hilfreich war noch etwas schlauer Frank Watzke war der Videorekorder geklaut worden, einschließlich 50 Videokassetten mit unwiederbringlichem Erinnerungswert. Der Dieb war über den Balkon gekommen und hatte das Schlafzimmer leergeräumt. Herr Watzke meldete den Diebstahl der Polizei und seiner Hausratversicherung, aber anstatt der 630 Mark von der Versicherung erhielt er eine Strafanzeige wegen Versicherungsbetrug. Das Unternehmen behauptete, dass Watzke nie einen Videorekorder besessen hätte. Hilfreich wollte helfen, aber da war die Sache mit dem Vorschuss. »Ich hab nüscht. Aber wenn die Versicherung zahlt, kriegen Sie Ihr Honorar, Ehrenwort!«, beteuerte Watzke. -»Verkaufen Sie doch die Motz und zahlen mir einen Vorschuss!« -»Ich, die Motz? Die ist doch nur für Obdachlose, also wenn ick..., dat wär doch Betrug. Ick hab doch nichts als Schulden. Als kürzlich der Oberreit kam...« -»Der Gerichtsvollzieher?«-»Ja, der kommt ja regelmäßig bei mir. Aber ick hab ja nischt!« -»Keinen Videorekorder?« -»Moment, Herr Anwalt. Keine voreiligen Fehlschlüsse. Wenn der Oberreit kommt und mich fragt, ob ick wat Wertvolles hab, sag ick immer: ‚Schaun Se sich um, Sie könn´ allet Wertvolle mitnehmen mit Ausnahme meener Ollen!‘ Dann lacht der und jeht wieda.« Und so stand es auch im Durchsuchungsprotokoll, zwei Wochen vor dem Einbruch: »Schuldner versichert keine Sachen von Wert zu besitzen. Eine Durchsuchung der Wohnung blieb ergebnislos.« Es kam zur Verhandlung. Zeuge Oberreit sagte aus: »Also, wenn ich das so geschrieben habe, dann war das auch so. Ich kenn ja den Herrn Watzke schon länger.« Jens Hilfreich meldete sich: »Herr Zeuge, wenn Sie da schon öfter waren, da schauen Sie in alle Räume, auch ins Schlafzimmer?«-»Natürlich. Und wenn ich da was gefunden hätte, hätte ich das notiert.« Jens Hilfreich wedelte mit einem Schriftstück: »Herr OGV -ich will Ihnen nicht zu nahe treten, Sie nehmen ja auch eidesstattliche Versicherungen ab und wissen, dass falsche eidliche Aussagen strafbar sind. Machen Sie doch eine Skizze, in der Sie die Wohnung von Herrn Watzke und die Lage des Schlafzimmers einzeichnen. Dann beeiden Sie die Richtigkeit, und anschließend vergleichen wir das mit dem Plan im Mietvertrag, den ich hier habe.« Herr Oberreit schaute hilfesuchend zum Staatsanwalt: »Also, ich weiß nicht...«. Der Richter diktierte: »Der Zeuge räumt ein, sich nicht mehr so genau zu erinnern, ob er auch im Schlafzimmer nachgeschaut hat. Ende der Beweisaufnahme.« Der Richter zog sich zurück und verkündete anschließend den Freispruch. Watzke war verblüfft: »Danke, Herr Anwalt. Aber in meinem Mietvertrag is doch gar keine Wohnungsskizze.« Hilfreich zwinkerte seinem Mandanten freundlich zu: »Deshalb habe ich ja vorsorglich meinen eigenen Mietvertrag mitgebracht.« • |