Kreuzberger Chronik
September 2016 - Ausgabe 182

Kanzlei Hilfreich

Der Skater vom Tempelhofer Feld


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von Kajo Frings

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Jens Hilfreich hatte gewisse Sympathien.Besonders für Damen, manchmal aber auch für Herren.

Herr Fischbach saß mit seiner Ehefrau an einem sonnigen Samstagmorgen vor der Marheinekehalle und trank eine Weinschorle. Freundlich grüßte das Ehepaar den Anwalt, der gerade aus der Halle kam, in der er seine tägliche Ration Schweinebäckchen gekauft hatte. Der Anwalt hatte ihnen schon gelegentlich geholfen, das Ehepaar, das mit dem Regierungsumzug aus Bonn nach Berlin gekommen war, war ihm sympathisch. Besonders die lebenslustige Frau Fischbach, die auch diesmal, wie üblich, neben ihrem Mann saß. Jens Hilfreich hatte sich gerade gesetzt, da fielen ihm zwei attraktive Frauen auf, die in Begleitung eines Polizisten waren, sichtlich erregt auf Herrn Fischbach zeigten und »Da sitzt das Schwein!« riefen.

Der Beamte kam tatsächlich auf Hilfreich und seine Freunde zu und verlangte die Papiere von Herrn Fischbach. Hilfreich sprang auf, zeigte seinen Anwaltsausweis und fragte, welcher konkrete Tatverdacht die Frage nach dem Ausweis rechtfertige. »Nun« , antwortete der Polizist, »die beiden Damen haben Ihren Mandanten wegen sexueller Belästigung angezeigt. Er soll beide Frauen kürzlich auf dem Tempelhofer Feld ans Gesäß gefasst haben.«

Herr Fischbach und Jens Hilfreich flüsterten kurz miteinander. »Tja«, sagte der Anwalt »richtig ist, dass mein Mandant sich kürzlich mit Inlinern auf dem Tempelhofer Feld versuchte, als plötzlich zwei Frauen Arm in Arm vor ihm auftauchten. Er kann leider noch nicht richtig bremsen und wäre voll Stoff auf die beiden Damen drauf gefahren. Da blieb ihm nichts anderes übrig, als mit vorgestreckten Händen die linke Pobacke der Rechtsgehenden und die rechte Pobacke der Linksgehenden zu berühren, worauf die Damen erwartungsgemäß auseinander sprangen und sich umdrehten, um den vermeintlichen Grapscher zu ohrfeigen.

Das ganze ist also ein klarer Fall von Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben unter Verletzung eines geringerwertigen Rechtsgutes, also rechtfertigender Notstand, § 34 StGB.«

»Und das waren diese beiden Damen?«, fragte der Polizist den vermeintlichen Skater. »Ich hab sie doch von vorne nicht gesehen!«, antwortete Herr Fischbach durchaus wahrheitsgemäß, woraufhin sich seine Frau einmischte und in ihrer charmanten Art sagte: »Meine Damen, vielleicht können Sie sisch mal nebeneinander stellen und mein Mann könnte föhlen, ob dat Ihre Föttchen waren.....« - »Ich weiß nicht, ob das zielführend ist...«, unterbrach der Anwalt. »Ich schlage vor, Herr Fischbach spendiert als Schadensersatz den Damen zwei Glas Wein, und wir genießen diesen schönen Vormittag.« So geschah es, und Frau Fischbach murmelte noch etwas von »Kröver Nacktarsch« , aber das hörte zum Glück schon niemand mehr. •


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