März 2016 - Ausgabe 177
Kanzlei Hilfreich
Die Lederjacke von Kajo Frings |
Jens Hilfreich hatte von seinem Großvater eine Lederjacke geerbt. Sie landete in einem Pfandhaus in der Adalbertstraße. Grundvoraussetzung für die Übernahme eines Mandats durch einen Rechtsanwalt sind die drei großen »V«: »Vertrauen, Vollmacht, Vorschuss«. Jens Hilfreich hatte einst als freier Mitarbeiter für einen Anwalt gearbeitet, der sich auf Fälle spezialisiert hatte, die selbst Staranwalt Bossi abgelehnt hätte. Der Fall jenes Mannes, der bereits dreimal ohne Führerschein von der Polizei gestoppt worden war, war ein solcher Fall. Und Hilfreich sollte diesen Mandanten nun aufsuchen, um einen Vorschussscheck zu besorgen. »Aber wie soll ich das begründen? Die Sache ist aussichtslos.« - »Wenn Sie nicht in der Lage sind, auch noch in aussichtslosen Fällen Ihren Mandanten von der Notwendigkeit eines Vorschusses zu überzeugen, wie wollen Sie dann einen Richter von der Unschuld Ihres Mandanten überzeugen? Sie haben den Beruf verfehlt!«, sagte der Anwalt und entließ Hilfreich. Trotz dieser Belehrung tat sich unser Kreuzberger Anwalt auch künftig mit der Forderung nach Vorschüssen schwer. Ein Vorschuss war in seinen Augen Ausdruck des Zweifels, das Verfahren gewinnen und das Honorar von der Staatskasse oder vom Gegner eintreiben zu können. Erst durch den Schneider Terzi, der Steuern hinterzogen haben sollte, kam er auf die richtige Bahn. Terzi hatte nach dem Tod seiner Frau die Schneiderei in der Wrangelstraße übernommen, da er es aber nicht einmal schaffte, Hosenbeine einigermaßen gleichmäßig zu kürzen, verlor er bald seine Kundschaft. Dennoch überzeugte er Hilfreich, ihm die alte Lederjacke seines Großvaters für eine schneidertechnische Grundrenovierung zu überlassen - quasi als Vorschuss. Hilfreich erreichte die Einstellung des Verfahrens, die Kosten des Verfahrens trug die Staatskasse, das Anwaltshonorar der Beschuldigte. Doch von Herrn Terzi war nichts mehr zu hören, und die Lederjacke des Großvaters fand sich in einer kleinen Pfandleihe in der Adalbertstraße wieder. Hilfreich drohte mit einer Anzeige wegen Hehlerei, um die Jacke zurück zu erhalten, doch leider hatte der Schneider sich bereits an der Jacke versucht. Sie war schlicht untragbar geworden. Also schickte Hilfreich Terzi eine Rechnung über sein Honorar und eine über das verlorene Erbstück und erwirkte einen Vollstreckungsbescheid. Da man in den 80er Jahren als Gläubiger noch reichlich Zinsen verlangen konnte, war die ursprüngliche Forderung von 1020 DM zwischen 1984 und 2016 auf 2468,40 Euro gestiegen. Allerdings musste man von der erquicklichen Summe exakt 3027,45 Euro für verauslagte Vollstreckungskosten wieder abziehen. Kürzlich erhielt Hilfreich die Mitteilung, Herr Terzi sei mittellos verstorben, die Kinder hätten die Erbschaft ausgeschlagen. Honorar und Auslagen konnte der Anwalt abschreiben, doch seit dem Fall Terzi beherzigte auch Hilfreich die alte Regel der drei großen V´s. |