März 2016 - Ausgabe 177
Herr D.
Der 'Herr D. erhält Unrecht von Hans W. Korfmann |
Wie der Herr Pantzig patzig wurde. Der Herr D. überlegte, ob er zu dem unsympathischen Bäcker an der Ecke mit den teuren Brötchen oder ob er zum freundlichen Türken mit den billigen Schrippen gehen sollte. Er entschied sich - wie immer - für den Türken. Gut gelaunt schritt er mit großen Stechschritten über das alte Berliner Pflaster mit seinen unebenen, schiefen, vielleicht noch mit dem Hammer aus dem Fels gehauenen Granitplatten auf dem Mittelstreifen des Gehweges, die schon auf den historischen Postkarten zu sehen waren. Da kam ihm ein Schulmädchen entgegen. Das Mädchen sah ihn nicht, denn es hatte die Mütze ins Gesicht gezogen und den Blick aufs Berliner Plaster gesenkt. In den Ohren steckten weiße Ohrstöpsel, und so hörte sie es auch nicht, als der Herr D. ins Straucheln kam, mit dem Fuß in eine Fuge zwischen die Platten geriet und aufschrie. Der Herr D. lag am Boden und sah, wie das Mädchen um die Ecke verschwand, mit aufs Pflaster geheftetem Blick. Eine Stunde später humpelte er zum Unfallarzt in der Bergmannstraße, der den ballonartig angeschwollenen Knöchel mit besorgtem Gesicht betastete und dem Herrn D. verkündete: »Sie können froh sein, dass er nicht gebrochen ist!« Dann händigte er ihm eine Bandage aus, der Herr D. freute sich, dass es trotz Krankenkassenreform noch etwas ohne Zuzahlung gab, bedankte sich bei Dr. Elahi und ging nachhause. Ein halbes Jahr später fand er im Briefkasten die »letzte, außergerichtliche Mahnung« der Firma Medizintechnik Morschek aus Brandenburg. Sie war drei Monate alt. Aus ursprünglich 10 Euro waren 25 geworden. Der Herr D. telefonierte und erklärte, nie eine Rechnung erhalten zu haben. Der Dame am anderen Leitungsende tat das »sehr leid, aber...«. Er überwies 25 Euro. Zwei Tage später erhielt er ein Schreiben von einem Rechtsanwalt namens Panzig. Er wies den Herrn D. darauf hin, dass er eine bereits drei Mal angemahnte Rechnung der Firma Morschek nicht beglichen habe und verlangte für das Aufsetzen seines Schreibens 83,54 Euro, sowie die unverzügliche Begleichung der Forderung seines Klienten. Der Herr D. rief den Herrn Panzig an und erklärte, dass er statt der 10 Euro bereits 25 Euro überwiesen habe. Das tat dem Mann am Leitungsende »sehr leid, aber...« den Rechnungsbetrag müsse der Herr D. mit seinem Klienten verhandeln. Er jedenfalls, da müsse man nicht lange debattieren, bekäme 83 Euro, auch wenn er zugeben müsse, dass das bei einem Rechnungsbetrag von 10 Euro »unverhältnismäßig hoch« sei. Sollte der Herr D. allerdings die Zahlung verweigern, sehe er sich gezwungen, »das Gericht zu bemühen«. Der Herr D. ahnte, dass auch Justitia, wenn sie endlich einmal von ihrem Sockel heruntersteigen würde, auch wieder nur »...leider...aber...« sagen würde , und dachte an die vielen Brötchen, die er für 108 Euro bei seinem Bäcker bekommen hätte. |