Juni 2016 - Ausgabe 180
Kanzlei Hilfreich
Hilfreich und der Melissengeist von Kajo Frings |
Jens Hilfreich war vom Erfolg verwöhnt. Es gab jedoch ein paar Richter, denen man partout nichts vormachen konnte. Die Eheleute Wirges hatten Jens Hilfreich aufgesucht. Herr Wirges war angeklagt wegen Alkoholfahrt und Unfallflucht. An der ganzen Anklage sei nichts dran, versicherten die 75-jährigen. Der PKW vor ihnen habe plötzlich eine Vollbremsung gemacht, so dass sie zwangsläufig auffuhren. Der alte Herr sei nicht angeschnallt gewesen und mit dem Oberkiefer auf das Lenkrad geknallt, wobei die Oberlippe aufgeplatzt sei. Da Frau Wirges befürchtete, ihr Mann könne verbluten, forderte sie ihn auf, umgehend nach Hause zu fahren. Der Ehemann tat wie geheißen . Zuhause am Küchentisch versuchte seine Gattin dann mit einem bewährten Hausmittel die Blutung zu stillen. Eine Stunde später kamen zwei Polizisten und nahmen Herrn Wirges mit. Laut Entnahmeprotokoll fand zwei Stunden nach dem Unfall die Blutentnahme statt. Das ärztliche Gutachten stellte einen Alkoholwert im Blut von 1,8 Promille fest. Daraus schloss der Gutachter auf einen Alkoholgehalt zum Unfallzeitpunkt von 2,1 Promille. Doch das sei falsch, versicherte Herr Wirges dem Anwalt. Und Hilde erklärte, dass sie das beim Leben ihres Ernstes auch beschwören wolle. Vor Gericht erklärte der Angeklagte, Hilde habe versucht, seinen Mund mit einem 0,5-Liter-Fläschchen Klosterfrau auszuspülen, um die Blutung zu stillen. Dann hätte Ernst, anstatt auszuspucken, runtergeschluckt. Hilfreich beantragte »zum Beweis für die Tatsache, dass der Angeklagte erst nach dem Unfall Alkohol zu sich genommen hat, die Einvernahme der anwesenden Zeugin Hilde Wirges.« Der Richter richtete sich auf: »Herr Anwalt, Sie sind wohl von allen guten Melissengeistern verlassen. Klosterfrau Melissengeist dient der Förderung der Durchblutung und nicht dem Stillen einer Blutung. Das Zeug hat einen Alkoholanteil von 79 %. Wenn Ihr Mandant tatsächlich einen halben Liter davon geschluckt hätte, wäre er bei seinem Alter und seiner Größe wohl nicht mehr unter den Lebenden. Wir können ja bei den Blutproben noch eine Begleitstoffanalyse machen lassen. Und bei Klosterfrau werden Sie sowas von Begleitstoffen finden! Gegen die Erfinderin wurde nicht umsonst schon 1821 ein Verfahren wegen Quacksalberei eingeleitet. Ich jedenfalls werde, wenn die Ehefrau die Aussage des Angeklagten unter Eid bestätigt, ein Verfahren wegen Meineids einleiten. Die Sitzung wird für 15 Minuten unterbrochen.« Auf dem Gang erklärte Jens Hilfreich den Eheleuten, dass so ein Eid eine heilige Sache sei. »Wenn einer beim Leben des Ehegatten schwört und die Aussage falsch ist und dann der Ehepartner stirbt... - Können Sie das verantworten?« - Ernst und Hilde schauten sich in die Augen und sagten wie aus einem Mund: »Dann gehen wir eben den Rest unseres Lebens zu Fuß, aber wenigstens zusammen. • |