Kreuzberger Chronik
April 2016 - Ausgabe 178

Kanzlei Hilfreich

Hilfreich und die kleine Frau


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von Kajo Frings

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Wie Jens Hilfreich eine Kreuzberger Emanze überzeugte,

Kniestrümpfe und eine weiße Bluse anzuziehen.



Jens Hilfreich schaute erst in die Akten, dann auf die Mandantin: Martina war nur 1,68 cm groß und wog 58 Kilo. Gegen sie wurde ermittelt wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung in drei Fällen, Hausfriedensbruchs, Widerstands gegen die Staatsgewalt, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Nahezu nüchtern.

Martina arbeitete als Trainerin im Fitnessstudio am Hermannplatz und war nach Feierabend noch auf ein Getränk ins Ficken2000 gegangen. Sie setzte sich neben zwei Männer am Tresen, bestellte einen Futschi, trank aus, wollte noch eine Zigarette rauchen und bat den Mann neben ihr um Feuer. Doch dessen Begleitung schien die Frage zu missfallen: »Mach meinen Freund nicht an, du Heterofotze!«

»Bei so’ner sexistischen Scheiße werde ich einfach sauer…«, erklärte Martina ihrem Verteidiger. »Ich hab ihm den Barhocker unterm Arsch weggetreten, und als er am Boden lag, seine Eier noch mit meinen Doc Martens touchiert. Das war alles«. So richtig sauer wurde Martina aber erst, als die Polizisten sie fest an den Armen packen wollten, was zu einer eingetretenen Beifahrertür führte. Am Ende lagen zwei Männer auf der kleinen Frau, und erst zwei zu Hilfe gerufene Polizistinnen bekamen die Fitnesstrainerin wieder in den Griff.

So ungewöhnlich der Fall war, so ungewöhnlich war Hilfreichs Strategie: »Da die Gäste im Lokal auf eine Anzeige verzichtet haben und nur der Polizeipräsident Strafantrag gestellt hat, werden die Polizisten vermutlich die einzigen Zeugen sein, und die werden versuchen, Sie als gewalttätige, männermordende Emanze darzustellen. Sie kommen also mit einer weißen Bluse zum Gericht, oberste zwei Knöpfe offen, knielanger Rock, Kniestrümpfe und Ballerinas, von mir aus mit Zöpfchen. Sobald sie die beiden Polizeizeugen sehen, werden Sie denen ganz spontan die Hand geben, einen Knicks machen und sich entschuldigen. Keine Rechtfertigung, einfach: Tut mir leid.« - »Das ist Sexismus!« - »Ja«, sagte Jens, »und jetzt üben wir mal den Knicks.«

Der Richter war erstaunt, als die beiden Polizisten in den Gerichtssaal kamen und fragten, ob sie die Strafanzeige zurücknehmen könnten. Die Angeklagte hätte sich so doch nett entschuldigt. Der Richter bemerkte, dass Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von Amts wegen verfolgt wird. Hilfreich meinte, man könne die Sache abkürzen, seine Mandantin räume den Strafvorwurf umfänglich ein, sei schon durch die Kosten für die Reparatur des Polizeiautos genug bestraft. »Also 59, wenn ich Sie richtig verstehe.« murmelte der Richter. »Herr Staatsanwalt, was meinen Sie?« - »Nun, da die Angeklagte einen resozialisierungsfähigen Eindruck macht, …. - einverstanden.«

So kam die Angeklagte mit einer Verwarnung und der Androhung einer Geldstrafe von 900 Euro auf Bewährung gemäß § 59 StGB davon.


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