September 2014 - Ausgabe 162
Reportagen, Gespräche, Interviews
Das Gesetz von Tempelhof von Rafael Steiner |
Ein Gespräch mit den Gesetzgebern Foto: Dieter Peters
Wir kamen mit dreien von ihnen ins Gespräch. Ein Rückblick. Kreuzberger: Es waren, so hört man, lange und anstrengende Abende, an denen an diesem Gesetzestext getüftelt wurde. Kam Ihnen da vielleicht hin und wieder so etwas in den Sinn wie der Refrain von Rio Reiser: »Wenn ich König von Deutschland wär‘...«? Rafael Steiner: ... bliebe das Tempelhofer Feld für immer unbebaut und allen Menschen frei zugänglich. Ja, wir hatten auch Phasen, in denen wir abgeschweift sind, fröhlich, nachdenklich oder einfach nur müde. Aber uns war immer präsent, dass der Souverän, welcher letztlich entscheidet, kein König oder Regierender Bürgermeister ist, sondern das Volk selbst. Und das ist auch gut so, wie wir gesehen haben. Kreuzberger: Dieses Volk hat mit einer souveränen Mehrheit von fast zwei Dritteln für Ihren Gesetzentwurf gestimmt: rund 740.000 Menschen. Christiane Bongartz: Der halbe Kiez lief wochenlang mit einem satten Lächeln durch die Gegend, lauter Smileys. Eine solche Zufriedenheit und das-haben-wir-alle-zusammen-geschafft-Stimmung, haben wir noch nie erlebt. Es wurde möglich, weil Unterschriftensammler ganze Wochen dafür geopfert haben, das war ein ziemlich grandioses Social Media Team... Kreuzberger: Die Initiative 100% Tempelhofer Feld scheint dabei nicht frei von Konflikten gewesen zu sein? Christiane Bongartz: Phasenweise schien es, als bestünde sie nur noch aus recht bösartigen Konflikten. Sie hat heftige Entwicklungsschübe erlebt, politische Einflussnahmen, üble Nachreden, Versuche kalter Übernahmen - alles, was so ein brisantes Unterfangen mit sich bringt. Parallel dazu ist sie immer größer und verzweigter geworden und hat immer neue Gesichter ans Licht der Medien gebracht. Die Gruppendynamik einer solchen Bürgerinitiative ist ein Thema für sich. Kreuzberger: Dennoch hatte die Gruppe Erfolg. Aber wie müssen wir uns das eigentlich vorstellen, wenn Bürger einen Gesetzentwurf schreiben? Braucht man eine Juristin, eine Biologin, einen Ingenieur? Rafael Steiner: Das hängt vom Gegenstand der Gesetzesinitiative ab. Ich könnte jetzt lässig sagen, es braucht zuerst gesunden Menschenverstand und Allgemeinbildung. Christiane Bongartz: ... aber auch Zähigkeit und Standvermögen... Rafael Steiner: Und ohne Sachverstand geht es sicher auch nicht. Doris Hartje: Es sind für die betroffenen Bereiche die jeweiligen Fachkompetenzen erforderlich, denn das Gesetz muss inhaltlich und hinsichtlich der Gesetzesform, der Struktur und der Wortwahl - beispielsweise in den Behörden oder vor Gericht - gegenüber den auftretenden Fachgutachtern und Volljuristen standhalten. Christiane Bongartz: Meine Grundkonstruktion war es, die bioklimatisch wichtigen Wiesen im Inneren stärker zu schützen und vom äußeren Wiesenring zu unterscheiden. Die Entwicklung für Freizeit und Erholung soll außen erfolgen. Trotzdem ist beispielsweise das Drachensteigen selbstverständlich auch im zentralen Bereich erlaubt, während umgekehrt auch im äußeren Bereich die Wiesen nicht einfach versiegelt werden dürfen. Das Landschaftsbild insgesamt, mit seiner Offenheit und dem zum Flughafengebäude gehörenden Flugfeld, soll uns erhalten bleiben. Rafael Steiner: Ich las Christianes erste Beschreibung dazu, die zum Gesetzestext werden sollte. Wahrscheinlich hatte ich noch gar nicht alles verstanden, aber mir war klar, dass das fachlich ein großer Wurf war. Gleichzeitig dachte ich: Als Gesetzestext kann man das nie verwenden. Christiane Bongartz: Rafael hat sich, noch bevor wir gesprochen hatten, meinen Text gegriffen, alles auseinandergenommen und große Teile davon als eine der Anlagen zum eigentlichen Gesetz aussortiert. Aus den verbleibenden Formulierungen hat er angefangen, richtig konstruktiv, wie so ein Ingenieur halt tickt, eine logische Struktur herauszuarbeiten. Diese musste sich dann noch der juristischen Struktur unterordnen. Das haben wir dann immer im Wesentlichen beibehalten. Rafael Steiner: Meine Mail mit dem Gegenvorschlag war schon raus, als ich zu einem Treffen fuhr. Das war anfangs noch eine größere Runde, und ich dachte: OK, da musst du jetzt durch, und wenn sich die Diskussion fest fährt, gehst du deiner Wege und das war es. Christiane ergriff als Erste das Wort. Zu meiner Überraschung sagte sie in ihrer ruhigen, bestimmten Art: »Wir liegen nicht weit auseinander«. Und von da an traf sich unser Team regelmäßig bei Doris im Büro, alle saßen um den Schreibtisch und feilten an Details und Formulierungen. Dabei ging es nicht nur um die neun Paragrafen. Das Gesetz hatumfangreiche Anlagen - und auch eine Begründung, wie sich das gehört. Kreuzberger: Wer das alles nicht gelesen hat, könnte denken, da schreibt man eben rein, was verboten ist, z. B. eine Bebauung, und fertig. Doris Hartje: Eine Bebauung zu verbieten wäre rechtlich gar nicht möglich gewesen. Das stünde in Konflikt mit übergeordnetem Recht, insbesondere dem Baugesetzbuch. Das hätte zur Folge gehabt, dass der Gesetzentwurf gar nicht zulässig im Rechtssinne gewesen wäre, mit der weiteren Folge, dass wir jetzt keinen Volksentscheid und damit auch kein THFG hätten. Christiane Bongartz: Also formulierten wir es so, dass sich Berlin per Gesetz selbst dazu verpflichtet, auf eine Bebauung zu verzichten und auch keine Grundstücke zu verkaufen. Rafael Steiner: Über den einzelnen konkreten Vorschriften - was verboten oder durch die Naturschutzbehörden zu genehmigen oder sowieso erlaubt ist – steht ein Ziel, das im Zweifelsfall immer maßgeblich ist. Dieses Leitziel lautet: Der Wert des Tempelhofer Feldes muss erhalten bleiben. Dieser im Text sorgfältig definierte Wert ergibt sich aus der Bedeutung des Feldes für die Natur, aus dem einzigartigen Charakter der Landschaft, den Erholungsmöglichkeiten und aus seiner Geschichte. Damit ist klar, dass, was auch immer Menschen dort planen, dieser einmalige Wert und Charakter des Feldes erhalten bleiben muss. Kreuzberger: Es wurde also das Prinzip der Nachhaltigkeit als strenger Grundsatz im Gesetz verankert. Doris Hartje: Genau. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass das Feld allen Menschen in unserer Stadt für Freizeit und Erholung unentgeltlich zur Verfügung stehen soll. Die Nutzung muss in ihren Ausmaßen mit dem genannten Ziel korrespondieren und findet ihre Grenze an diesem Maßstab. Man könnte auch sagen: Die Nutzung durch die Menschen muss immer im Licht dieses übergeordneten Ziels betrachtet werden. Kreuzberger: Eine Herde Wildpferde, Kamelrennen, ein dreitägiges Jazzfestival.... - Es gab schon viele Visionen zur Nutzung des Feldes? Was wäre denn laut dem neuen Gesetz möglich, und was wäre unmöglich? Rafael Steiner: Natürlich geht jetzt die Diskussion darüber los, was im Einzelfall alles möglich ist. Und die Auslegung des Gesetzes kann, wenn die Leute kreativ sind, schon mal komplizierter werden. In den Medien wurde da aber auch viel Unsinn verbreitet, und nicht nur unsere Gegner, sondern auch einige Vertreter der Bürgerinitiative haben zu verschiedensten Spekulationen beigetragen. Kreuzberger: Was ist denn nun die wichtigste Botschaft aus der ganzen Geschichte? Rafael Steiner: Ich habe mich immer schon aufgeregt, wenn Leute für alles diese fatalistische Ausrede parat haben, man könne eben nichts machen, »der Staat« sei zuständig, »die da oben« täten eh, was sie wollen. Wie schön, dass es uns gelungen ist, in unserer Stadt etwas Unwiederbringliches zu erhalten und dabei zu zeigen, was Bürger bewegen können. Christiane Bongartz: Jeder von uns stand manchmal kurz davor, hinzuschmeißen. Aber es hat sich gelohnt! Es geht eben doch! Und deshalb sollten wir auch weiterhin ein waches Auge darauf haben, was auf dem Feld geschieht. Und da sind alle Berliner und Berlinerinnen nach wie vor gefordert. • Foto: Dieter Peters
»Wir sollten weiterhin ein wachsames Auge darauf haben...« |