Juli / August 2004 - Ausgabe 59
Die Geschichte
Der lange Streit ums Kammergericht von Werner von Westhafen |
Das Haus in der Lindenstraße 14 ist das älteste Kreuzbergs. Fast 178 Jahre lang war es zudem der Sitz des »Kammergerichtes«, des ältesten noch fungierenden Gerichtes Deutschlands. Nach dem Krieg schwer beschädigt sollte es 1951 gesprengt werden. Das Amt für Denkmalschutz erhob Einspruch. Nicht allein wegen der noch ausreichend vorhandenen Substanz eines Gebäudes, das 1735 im Auftrag Friedrich Wilhelm I. mit 2.366.000 Mauersteinen, 100.000 blaugefärbten Dachziegeln und 2.000 Zentnern Gips errichtet wurde, um die verschiedenen zivilen, strafrechtlichen, geistlichen und ständischen Gerichte endlich in einem Haus zusammenzufassen. Sondern auch deshalb, weil ein solches Haus Geschichte geschrieben und Geschichten zu erzählen hat. Einer der bekanntesten Fälle, über den das Kammergericht in der Lindenstraße entscheiden durfte, ist der Fall von Friedrich Ludwig Jahn. 1819 wird der »Wortführer der deutschen Erhebung« auf Befehl des Königs wegen des Besitzes zweier Dolche und des Vorwurfes der Gründung einer kriminellen Vereinigung, bzw. der »Stiftung und fortdauernden Teilnahme an einem geheimen und hochverräterischen« Bündnis, verhaftet. Ein Prozeß wurde dem Führer der deutschen Turnerschaft zunächst nicht gemacht, das Kammergericht versuchte vergeblich, ein ordentliches Verfahren einzuleiten. Auch eine Verleumdungsklage Jahns gegen den Polizeidirektor Kramptz wird von König Wilhelm III. persönlich abgelehnt. Erst als 1823 der Dichter und Kammergerichtsrat E.T.A. Hoffmann (vgl. Kreuzberger Chronik Nr. 9) mit einer Untersuchung über die »Umtriebe« der patriotischen »Demagogen« beauftragt wurde, kam es zu einem ordentlichen Verfahren gegen Jahn. Zwei Jahre lang bemühte sich Hoffmann um die Freilassung des vaterländischen Turnvaters, in dem Hoffmann eher einen »hyperpatriotischen Asket« als einen ernstzunehmenden Philosophen sah. Hoffmann aber ging es um das Recht an sich. Am Ende erreichte er den Freispruch Jahns. Der Fall Jahn ist bezeichnend für die Rolle des Kammergerichtes als eines unabhängigen und unbestechlichen Gerichtshofes, der sich in seiner 180jährigen Geschichte immer wieder gegen den Willen der Regierenden durchsetzte und somit zum Schauplatz erster politischer Prozesse wurde. Die Lindenstraße in Kreuzberg war die Arena, in der dieser Kampf ums Recht stattfand, ein bald zwei Jahrhunderte andauerndes zähes Ringen um die Macht. Siege und Niederlagen gab es auf beiden Seiten zu verbuchen: Zehn Jahre nach dem Freispruch Jahns mußte sich das Kammergericht verschärften Gesetzen beugen und 204 sogenannte »aufständische Studenten« aus dem Umfeld des »Deutschen Bundes« zu Gefängnis und zum Tod verurteilen. Eine Niederlage für das Gericht, auch wenn der König selbst die zum Tode Verurteilten am Ende begnadigte. 1843 aber unterlag die Krone, als das Kammergericht in einem Berufungsverfahren gegen den des Hochverrates und der Majestätsbeleidigung angeklagten Arzt Johann Jacoby freisprach. Der »aufs äußerste erbitterte« König drängte daraufhin den vorsitzenden Richter aus dem Amt. Doch nicht einzuschüchtern, befreite das Kammergericht 1864 auch den berühmten Zinstheoretiker Ferdinand Lassalle vom Vorwurf des Hochverrats und damit von der drohenden Todesstrafe. Und auch, wenn der König bisweilen ein Machtwort sprach und sich eigene Rechte zu sichern oder zurückzugewinnen suchte: Das Kammergericht war längst zu einer mächtigen Institution geworden. Spätestens seit der ersten Niederlage König Wilhelm II., der gleich bei Amtsantritt die Paragraphen des neuen »Allgemeinen Landrechts« strich, die seine Einflußnahme auf das Gericht schmälern sollten, hatte die Krone an Glanz und Souveränität verloren. Hinzu kam der Pfarrer Schulz aus Strausberg – »auf Grund seiner wunderlichen Haartracht der Zopfschulze genannt« –, der 1792 auf Anweisung des Königs wegen seiner freigeistigen Reden des Amtes enthoben werden sollte. Das Kammergericht aber stellte sich auf die Seite des Pfarrers. »Noch am selben Tag verfügte Friedrich Wilhelm aus eigener Machtfülle die Absetzung Schulzens und verlangte (…) festzustellen, wie die einzelnen votiert hatten.« Anschließend verhängte er Geldbußen über die aufständischen Richter und brachte den Fall in die Zeitung, »damit das Publikum von der wahren Beschaffenheit dieser für die Justiz so nachtheiligen Sache unterrichtet werde«. Doch das Volk zog, wie Hasso Spode in einem Aufsatz bemerkt, »ganz andere Schlüsse aus der ’Sache’ als der Monarch; der legendäre Ruf des Kammergerichts als Bollwerk gegen fürstliche Willkür war aufs neue gefestigt.« Foto: Dieter Peters
Zwar hätte er nun als oberste Strafinstanz auch das Urteil über die verdorbenen Räte sprechen können, doch beauftragte er die Kriminaldeputation mit der Urteilsfindung und ermahnte sie nachdrücklich zu »aller Strenge«. Vielleicht war sich der alte Friedrich II. nicht sicher genug, um das Urteil allein zu fällen. Vielleicht aber auch erinnerte er sich in diesem Moment auch noch einmal an einen Gedanken, den er 27 Jahre zuvor in sein erstes politisches Testament geschrieben hatte: daß nämlich in den Gerichten »die Gesetze zu sprechen, die Herrscher aber zu schweigen« hätten. Der Prozeß des kleinen Müllers jedenfalls machte das Haus in der Berliner Lindenstraße weit über die preußischen Grenzen hinaus europaberühmt. Als eines, das auf’s Recht beharrte. Auch gegen den König. Und sogar dann, wenn einer wie der »Alte Fritz« auf der Seite der Armen und des Volkes stand. Literaturnachweis: Hasso Spode in »Das Kammergericht«, Geschichtslandschaft Berlin – Band 5. Kreuzberg, Nicolai-Verlag 1994 Lesen Sie dazu in dieser Ausgabe: <br> |